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Parkkartenverordnung: Vernehmlassungsantwort

26. April 2026 – Im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung der Teilrevision der Parkkartenverordnung vom 16. März 1994, ist es der Mitte Stadt Bern ein Anliegen, Stellung zu beziehen. 

Die Mitte Stadt Bern begrüsst im Grundsatz die Anpassung der Parkkartenverordnung gemäss Energiestrategie 2035, stellt gleichzeitig aber fest, dass der vorliegende Entwurf:

  • nicht ausreichend mit Fakten/Zahlen unterlegt ist und somit potenzielle Auswirkungen nicht seriös abgeschätzt werden können.
  • mit den Änderungen betreffend Nachweispflicht, Wohnwagen, Schichtarbeit, etc. (unnötig) verkompliziert wird und viel zusätzlichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen dürfte.
  • im Bezug auf das de facto Verbot für die Vermietung an Dritte nicht auf einer juristischen, sondern politischen Abklärung beruht.
  • bei der Begründung der Aberkennung des Anspruchs auf eine Parkkarte für «Wohnwagen» dem Wesen des Gebührenreglements, welches eine Pauschale pro Monat/Jahr definiert, widerspricht.
  • mit der Ausnahmeregelung für die Beanspruchung einer Parkkarte, der Willkür und Rechtsstreitigkeiten Tür und Tor öffnet.

Die Mitte verlangt, die Teilrevision der Parkkartenverordnung nochmals zu überarbeiten. Die Ausformulierung soll sich nicht auf Hypothesen, sondern auf Zahlen, Daten und Fakten stützen. Die Mitte verlangt auch, dass dem Umstand von potenziellen neuen Rechtsstreitigkeiten Rechnung getragen wird und diese möglichst vermieden werden. Es ist wichtig, dass mit der neuen Parkkartenverordnung klar das Ziel der Umsetzung der Energiestrategie angestrebt wird, was aber nicht zu administrativem Mehraufwand führen darf, denn ein solcher ist nicht klimaneutral.

Vernehmlassungsantwort

Parkkartenverordnung Vernehmlassungsantwort PDF Datei von 26. April 2026

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