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Den öffentlichen Raum nicht auf Vorrat verbarrikadieren! – Motion

26. Oktober 2023 – Beeinträchtigung durch Baustellen für Anwohnende möglichst gering halten!

Interfraktionelle Motion SVP, Mitte, FDP (Alexander Feuz, SVP / Lionel Gaudy, Mitte / Ursula Stöckli, FDP): Beeinträchtigung durch Baustellen für Anwohnende möglichst gering halten – den öffentlichen Raum nicht auf Vor-rat verbarrikadieren! 

Eine rege Bautätigkeit zeugt von einer lebendigen Stadt – das ist auch in Bern nicht anders. Eben-diese Bautätigkeit stellt für Anwohnende und andere Direktbetroffene regelmässig eine grosse Belastung dar. Darum werden jeweils grosse Anstrengungen vorgenommen, um die Emissionen möglichst gering zu halten und die Zugänglichkeit für die umliegenden Liegenschaften, Anwohnen-den und Dritte möglichst wenig einzuschränken. 

Zu diesen Beeinträchtigungen gehört auch die temporäre Inanspruchnahme des öffentlichen Raums, beispielsweise mit Trottoir- und Strassensperrungen, Baustelleninstallationen oder erhöh-tem Baustellenverkehr. Gerade derartige Einschränkungen bleiben teils während Monaten oder sogar Jahren bestehen – sehr zum Leidwesen der Anwohnenden. Wenn dann, wie dieses Jahr im Raum der Staufferstrasse, während Wochen keine Bautätigkeit mehr erfolgt, so wird die Geduld der Anwohnenden über Massen strapaziert. Zumal dies auf eine mangelhafte Projektleitung und Abstimmungsschwierigkeiten zwischen ewb, der Stadt und Swisscom zurückzuführen war. 

Dabei handelt es sich keineswegs um einen Einzelfall. Den Motionären wurde aus verschiedenen Quartieren der Stadt Bern ähnliche Ereignisse zugetragen. Offensichtlich scheinen die Anreize zu fehlen, eine Baustelle oder ein Bauvorhaben rasch und effizient zu betreiben und abzuschliessen. 

Aus den genannten Gründen fordern wir den Gemeinderat dazu auf: 

  1. Sicherzustellen, dass sämtliche Bauvorhaben, bei welchen die Stadt als Bauherrin auftritt mit der nötigen Rücksichtnahme auf Anwohnende umgesetzt werden. 
  2. Dem Stadtrat eine Vorlage zu unterbreiten, die zum Ziel hat die Beeinträchtigung von Anwoh-nenden und betroffenen Dritten möglichst gering zu halten. Insbesondere musss sichergestellt werden, dass: 

a) Sämtliche Baustellen mit der nötigen Rücksichtnahme auf Anwohnende betrieben werden und allfällige Baustelleninstallationen, Container oder Trottoir- und Strassensperrungen nur so lange wie nötig eingerichtet werden. 

b) Betreibende von Baustelleninstallationen, die über Gebühr lange und unzweckmässig betrieben werden, entsprechend sanktioniert werden können. 

c) Anwohnende und berechtigte Dritte, die über Gebühr durch Baustelleninstallationen beeinträch-tigt werden, eine Entschädigung zugesprochen werden kann. 

Bern, 26. Oktober 2023 

Erstunterzeichnende: Alexander Feuz, Lionel Gaudy, Ursula Stöckli 

Mitunterzeichnende: Janosch Weyermann, Thomas Glauser, Kurt Rüegsegger, Sibyl Eigenmann, Claudio Righetti, Florence Pärli Schmid, Vivianne Esseiva, Dolores Dana, Tom Berger, Thomas Hofstetter

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